In mehreren persönlichen Inaugenscheinnahmen und in Gesprächen mit Bewohnern und Anwohnern in
Bad Wildungen, Bad Arolsen und Vasbeck habe ich – bereits vor Ausbruch des Ukraine-Krieges und der
Fluchtbewegung aus der Ukraine – den Eindruck gewonnen, dass der Landkreis (Ausländeramt,
Sozialamt, Jobcenter) qualitativ minderwertigen Wohnraum zu relativ hohen Mietpreisen anmieten
muss, um Geflüchtete und Sozialhilfeempfänger, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance
haben, unterzubringen.
Frage:
Wie viele Wohnungen (nicht gemeint: Gemeinschaftsunterkünfte) hat der Landkreis zu welchen
Quadratmeterpreisen für Geflüchtete und Sozialhilfeempfänger angemietet und wie ist die Kontrolle des
Zustands der Wohnobjekte im Hinblick auf baulichen Zustand, Erreichbarkeit der Hausverwaltungen,
Durchführung von Reparaturarbeiten (bspw. Beseitigung von Schimmel), Grundstückspflege geregelt?
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