Seit dem 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Danach müssen Kinder, die neu in die Schule bzw in den Kindergarten kommen, einen Impfnachweis vorlegen.
Kinder, die bereits in der Schule oder im Kindergarten sind, müssen bis 31. Juli 2021 einen Impfnachweis erbringen.
Dagmar Deutschendorf, Mitglied der grünen Kreistagsfraktion, stellt dazu zwei Fragen in der letzten Kreistagssitzung:
1. Inwieweit kontrolliert der Kreisausschuss bzw. das Gesundheitsamt den Nachweis der Masernschutzimpfung?
2. Liegen dem Kreisausschuss bzw dem Gesundheitsamt Erkenntnisse über Verstöße gegen das Masernschutzgesetz vor?
Dazu äußert sich der Kreisausschuss folgendermaßen:
„Der Fachdienst Gesundheit hat sich im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen für die Schulanfänger des Schuljahres 2020/21 die Impfausweise vorlegen lassen und somit den Masern-Impfstatus kontrollieren können. Bei den Kindern, die aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen konnten, sind Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu Elternabenden bzw zur Einschulung in die Schulen gefahren und haben sich an diesen Tagen die Impfausweise vorzeigen lassen.
Zu Verstößen gegen das Masernschutzgesetz können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen, da es gemäß Erlass des HMSI für die Schulanfänger 2020/21eine Sonderregelung gibt, den kompletten Masernschutz ihrer Kinder bis September d. J. nachzuweisen. Sollte dies nicht geschehen, informiert die Schulleitung das Gesundheitsamt.
Kinder, die bereits zum 01.03.2020 in einer Schule waren, müssen den
Schulen mit Vorlage des Impfausweises oder eines ärztlichen Attests den vollständigen Masernschutz bis zum 31.07. 2021 nachweisen. Sollte dies nicht geschehen, muss die Schulleitung die Daten der Schüler an das Gesundheitsamt weiterleiten“.
Dazu Dagmar Deutschendorf:“Ich stelle fest, dass den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Anfrage noch keine Zahlen von Verstößen gegen das Masernschutzgesetz vorlagen. Ich werde meine Anfrage in der nächsten Kreistagssitzung am 2. November erneut stellen.
Ich erwarte dann, aussagekräftige Angaben zu Verstößen gegen die Masernschutzimpfung zu erhalten“.